AGB
Auszüge aus dem Gastaufnahmevertrag
1) Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers
oder einer Wohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Für
die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2) Der zwischen Gast und Vermieter geschlossene Gastaufnahmevertrag verpflichtet
beide Seiten zur Einhaltung.
3) Der Vermieter ist dem Gast gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn das
von ihm zugesagte Zimmer (die Wohnung) für die vereinbarte Zeit nicht bereitgestellt
werden kann und ein gleichwertiger Ersatz nicht zur Verfügung steht.
4 a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen,
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter
ersparten Aufwendungen.
4 b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung 10%, bei Übernachtung
inklusive Frühstück 20% und bei Übernachtung inklusive Halbpension 30% des Übernachtungspreises.
5 a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5 b) Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers/der Wohnung hat der Gast für die
Dauer des Vertrages, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6) An- und Abreisetag gelten bei der Berechnung als 1 Tag. Am Anreisetag steht
dem Gast in der Regel das bestellte Zimmer/die Wohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag muss das Zimmer/die Wohnung bis 11.00 Uhr geräumt sein.
7 a) Die Preise beziehen sich auf eine Übernachtung pro Person, pro Zimmer bzw.
pro Arrangement (wie jeweils angegeben).
7b) Für die Nutzung eines Doppelzimmers als Einzelzimmer kann ein Zuschlag erhoben
werden.
8) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Norden.
Wir behalten uns vor, bei allgemeinen wirtschaftlichen Veränderungen, unsere Preise
anzupassen.